Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Ich legen Wert auf Transparenz und eine reibungslose Zusammenarbeit. Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um unsere Geschäftsbedingungen zu lesen.

 

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Patrick Suchomski PS. Handwerkerservice
und ihren Kunden.

Leistungen

​Der Anbieter erbringt Dienstleistungen rund um Haus und Garten.
Der konkrete Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder
der schriftlichen Auftragsbestätigung.

​Leistungsportfolio: Das Angebot umfasst insbesondere:

​Allgemeiner Hausmeisterservice und Objektbetreuung.
​Renovierungsarbeiten, Kleinreparaturen sowie Tapezier- und Malerarbeiten.
​Bodenverlegung (Laminat, Klick-Vinyl, CV-Beläge) und Montage von Deckenpaneelen.
​Montageleistungen (z. B. Möbelmontage, Zaunbau, Sichtschutz).
​Garten- und Landschaftspflege (z. B. Rasenmähen, Heckenschnitt).
​Winterdienst sowie Hof- und Fassadenreinigung.

Witterungsabhängigkeit:

Arbeiten im Außenbereich (z. B. Gartenpflege, Außenanstriche, Winterdienst) sind witterungsabhängig. Bei ungeeigneten Wetterverhältnissen verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend, ohne dass der Anbieter in Verzug gerät.

​Mitwirkungspflicht des Kunden:

Der Kunde stellt sicher, dass dem Anbieter zum vereinbarten Termin Zugang zum Objekt gewährt wird. Notwendige Ressourcen wie Strom und Wasser sind für die Dauer der Arbeiten im zumutbaren Umfang kostenfrei zur Verfügung zu stellen.) an.

Ergänzende Bedingungen für Winterdienst-Leistungen:

​1. Leistungsumfang und Zeitraum​ Saison:
Der Winterdienst wird üblicherweise im Zeitraum vom 1. November bis zum 31. März durchgeführt, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Einsatzkriterien: Die Räum- und Streupflicht beginnt bei Schneefall, Eisregen oder
glättebildender Feuchtigkeit. Die Ausführung richtet sich nach den jeweiligen kommunalen Satzungen der Stadt/Gemeinde.
​Priorisierung: Bei extremen Wetterlagen (anhaltender starker Schneefall/Blitzeis) kann eine sofortige und vollständige Schneefreiheit nicht garantiert werden. In diesen Fällen erfolgt die Räumung in angemessenen Intervallen.

​2. Haftung und Verkehrssicherungspflicht ​Übertragung:
Mit Abschluss des Vertrages überträgt der Auftraggeber die ihm obliegende gesetzliche Verkehrssicherungspflicht für
die vereinbarten Flächen auf den Auftragnehmer.


​Haftungsausschluss:
Der Auftragnehmer haftet nicht für Unfälle, die sich auf bereits geräumten Flächen durch nachträgliche Witterungseinflüsse (z. B. Verwehungen, Schmelzwasser-Glatteis) ereignen, bevor ein erneuter Einsatz turnusgemäß möglich war.
​Grenzfälle: Für Schäden an Bodenbelägen, die durch den Einsatz von gesetzlich vorgeschriebenen Streumitteln (z. B. Salz bei Ausnahmeregelungen oder Splitt) entstehen, wird keine Haftung übernommen.

​3. Mitwirkungspflichten des Kunden ​Zugänglichkeit:
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu räumenden Flächen frei von Hindernissen
(Fahrzeuge, Mülltonnen, Deko) sind.

​Lagerung:
Dem Auftragnehmer ist ein Platz auf dem Grundstück zuzuweisen,
an dem der geräumte Schnee angehäuft werden kann.

Schadensmeldung:
Mögliche Schäden durch Räumgeräte (z. B. an Bordsteinen oder Grünflächen) müssen dem Auftragnehmer spätestens innerhalb von 24 Stunden nach dem Einsatz schriftlich gemeldet werden.

​4. Vergütung und Abrechnung Pauschale vs. Einsatz:
Die Abrechnung erfolgt entweder über eine Bereitstellungspauschale (Fixkosten für die Saison)
oder pro tatsächlichem Einsatz, wie im Angebot festgelegt.
​Nacht-/Feiertagszuschläge: Für Einsätze außerhalb der Standardzeiten (z. B. zwischen 22:00 und 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen) können Zuschläge erhoben werden, sofern diese nicht in der Pauschale enthalten sind.

Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Auftrag mündlich, schriftlich oder elektronisch bestätigt wird.

Preise und Zahlung

Alle Preise werden individuell vereinbart. Zahlungen sind sofort nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig,
sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Termine

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Verzögerungen aufgrund unvorhersehbarer Umstände bleiben vorbehalten.

Haftung

Ich haften nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.